Bereits seit 1.1.2003 sind Unternehmer verpflichtet, monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen, wenn die Umsätze im vorangegangen Kalenderjahr € 100.000,-- überstiegen haben (bis zum Jahr 2002 genügte die Einzahlung der Zahllast).
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Erinnerung - Monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ab Vorjahresumsatz von € 100.000,-- verpflichtend!Bereits seit 1.1.2003 sind Unternehmer verpflichtet, monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen, wenn die Umsätze im vorangegangen Kalenderjahr € 100.000,-- überstiegen haben (bis zum Jahr 2002 genügte die Einzahlung der Zahllast).
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